• 2016
    • Borchard, B., & Gnoth, A. (2016). Anpassungsleistung und Täuschung in der forensischen Therapie. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 2(10), 127-135.
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      Der Begriff der Anpassungsleistung wird im Rahmen forensischer Behandlungen häufig in einem negativen Sinne verwendet und soll Verläufe beschreiben, die lediglich fassadär und nicht vertrauenswürdig sind. Dies wird häufig als eine „bloße Anpassungsleitung“ gelabelt, was implizieren soll, dass es sich nicht um eine echte Entwicklung handelt und somit eine gefährliche Entwicklung im Raume steht. In dem Artikel wird herausgearbeitet, dass ein Anpassungsprozess als grundlegende Entwicklungsleistung nicht per se in einem negativen Zusammenhang bewertet werden muss bzw. sollte. Es werden Leitfragen zur Beurteilung einer Anpassungsleistung als auch eine Typologie der Anpassungsleistung vorgeschlagen und die Anpassungsleistung von dem Begriff der Täuschung abgegrenzt.

  • 2012
    • Endrass, J. (2012). The efficacy of deterrent and punitive measures. International Journal of Offender Therapy and Comparative Criminology, 56(3), 335-337.
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      The author reflects on a study by Dr. David Bierie on the efficacy of offender rehabilitation and punitive programs. He says that general opinion tends to favor rehabilitative over punitive measures, but the latter gains support from policy makers in the case of juvenile offenders. He notes the important implications of investigating whether physical prison conditions can have an impact on inmate violence. He also suggests that punitive measures are more likely to increase reoffending rate.

  • 2011
    • Fries D, Endrass J, Ridinger M, Urbaniok F, Rossegger A: Indikatoren für den Verlauf einer stationären Behandlung bei Straftätern mit Substanzmittelabhängigkeit (2011). Fortschritte der Neurologie - Psychiatrie. 79: 404-410.
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      Das Anliegen dieser Übersichtsarbeit ist es, auf der Grundlage einer systematischen Literaturrecherche, den aktuellen Stand der Forschung über geeignete Zuweisungskriterien in den Massregelvollzug nach § 64 StGB darzustellen. Trotz der sehr heterogenen Klientel konnten in den empirischen Primärstudien einige robuste Indikatoren für einen Therapieabbruch im Massregelvollzug identifiziert werden. So sind zum Beispiel ein niedrigeres Lebensalter, frühere Delinquenz, das Fehlen eines Schul- und Berufsabschlusses und eine Persönlichkeitsstörung die robustesten Indikatoren für einen erfolglosen Therapieverlauf im § 64 StGB Massregelvollzug.  

  • 2008
    • Endrass J, Rossegger A, Noll T, Urbaniok F (2008): Wirksamkeit von Therapien bei Gewalt- und Sexualstraftätern. Psychiatrische Praxis. 35(1):8-14
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      Diskussion des aktuellen Stands der Therapieevaluationsforschung in der Forensik unter besonderer Berücksichtigung methodischer Gesichtspunkte. Methode: Systematische Literaturrecherche zu Studien, die den risikosenkenden Effekt von Therapien mit Straftätern untersucht haben. Ergebnisse: Die Studiendesigns sind sehr heterogen und die Ergebnisse somit wenig vergleichbar. Schlussfolgerungen: Aufgrund der methodischen Heterogenität der Studien ist eine abschließende Beurteilung der Effizienz von forensischen Psychotherapien nicht möglich.

  • 2006
    • Urbaniok F, Endrass J (2006): Therapeutische Arbeit mit deliktrelevanten Phantasien. Schweizer Archiv für Neurologie und Psychiatrie. 157(1):15-22
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      Die Arbeit mit deliktrelevanten Phantasien in der Psychotherapie von Straftätern wird dargestellt. Phantasien werden als bewusstseinsnahe Form von Vorstellungen mit visuellem Charakter gefasst, die mit affektiven oder körpersensorischen Erlebensaspekten verbunden sind. Die Relevanz von Phantasien in der Arbeit mit (Sexual-)Straftätern besteht in ihrer Funktion als handlungsvorbereitender oder handlungsbegünstigender Vorlauf. Bedeutsame Einzelmerkmale deliktrelevanter Phantasien werden aufgelistet: Handlungsschwelle, Handlungsbezug, Quantität, Qualität, Frequenz, Intensität, frühere prädiktorische Qualität, Offenheit im Mitteilungsverhalten, Steuerungsfähigkeit, Steuerungsmotivation. Ziel der therapeutischen Arbeit ist die allmähliche und kontinuierliche Modifikation einer deliktrelevanten Phantasie. Dazu muss dem Klienten in der ersten Phase die Möglichkeit und Notwendigkeit der Steuerung der Phantasie vermittelt werden, bevor anschliessend mit Kontrollübungen gearbeitet wird. Hinweise auf einige im Ablauf der Therapie relevante Aspekte werden gegeben: Klassifikation von Phantasien, wochenweise Merkmalskontrolle, Phantasiearbeit mit dem Deliktkreis, Erfassen von Einflussfaktoren, Arbeit mit Standbildern. Zur Illustration des Vorgehens wird die Behandlung eines 32-jaehrigen Mannes mit auf Frauen und Kinder bezogenen sadistischen Vergewaltigungsphantasien beschrieben. Im Verlauf der Therapie gelang es dem Klienten, diese Phantasien zu kontrollieren.  

    • Urbaniok F, Stürm M (2006): Das Zürcher „Ambulante Intensiv-Programm“ (AIP) zur Behandlung von Sexual- und Gewaltstraftätern. Teil 2: Spezifisch deliktpräventive und therapeutische Konzeptionen. Schweizer Archiv für Neurologie und Psychiatrie. 157(3):119-
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      Das in einer Zürcher Strafanstalt praktizierte Ambulante Intensiv-Programm (AIP), ein deliktpräventives Therapieprogramm fuer Sexual- und Gewaltstraftäter mit hoher, chronifiziert in der Persönlichkeit verankerter Risikodisposition, wird hinsichtlich seiner Entwicklung, methodischen Grundlagen und spezifisch deliktpräventiven und therapeutischen Konzepte vorgestellt. Das AIP ist eingebettet in die therapeutische Angebotsstruktur des Zürcher Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes und wurde seit 1997 zur Schliessung einer Versorgungslücke in diesem Bereich systematisch entwickelt. Das Programm ist integrativ ausgerichtet, eine anthropologische Perspektive, Pragmatismus und die Orientierung an Wirkfaktoren sowie der "common factors approach" stellen zentrale Grundpositionen dar. Als weitere methodische Behandlungsgrundlagen des AIP werden Interdisziplinarität, gezielte Settingvariation, die Gruppe als zentrales therapeutisches Arbeitsfeld, Deliktorientierung und Ressourcenorientierung hervorgehoben. Die Erhöhung der Steuerungsfähigkeit und die Verringerung der Deliktmotivation des Täters bilden die wesentlichen Behandlungsziele. Überlegungen zur Integration des obligatorischen deliktorientierten und des komplementären persönlichkeitsmodifizierenden Anteils der Therapie werden skizziert. Anschliessend werden fünf Foki der Behandlungskonzeption näher erläutert: (1) Abklärung/Diagnostik, (2) Gruppenkohäsion/Beziehungsgestaltung, (3) Deliktorientierung (Deliktanalyse und Deliktprävention), (4) kontrollierte Erprobung, (5) Nachbetreuung/Risikoeinschätzung. Im Ausblick wird auf die von verschiedenen Fachleuten übereinstimmend festgestellten risikosenkenden Effekte des AIP hingewiesen, seine geplante Weiterentwicklung wird skizziert, und das schwierige gesellschaftspolitische und mediale Umfeld von Ansätzen wie dem AIP wird thematisiert.  

    • Urbaniok F, Stürm M (2006): Das Zürcher „Ambulante Intensiv-Programm“ (AIP) zur Behandlung von Sexual- und Gewaltstraftätern. Teil 1: Entstehungsgeschichte und methodische Grundlagen. Schweizer Archiv für Neurologie und Psychiatrie. 157(3):103-118
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      Das in einer Zürcher Strafanstalt praktizierte Ambulante Intensiv-Programm (AIP), ein deliktpräventives Therapieprogramm fuer Sexual- und Gewaltstraftäter mit hoher, chronifiziert in der Persönlichkeit verankerter Risikodisposition, wird hinsichtlich seiner Entwicklung, methodischen Grundlagen und spezifisch deliktpräventiven und therapeutischen Konzepte vorgestellt. Das AIP ist eingebettet in die therapeutische Angebotsstruktur des Zürcher Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes und wurde seit 1997 zur Schliessung einer Versorgungslücke in diesem Bereich systematisch entwickelt. Das Programm ist integrativ ausgerichtet, eine anthropologische Perspektive, Pragmatismus und die Orientierung an Wirkfaktoren sowie der "common factors approach" stellen zentrale Grundpositionen dar. Als weitere methodische Behandlungsgrundlagen des AIP werden Interdisziplinarität, gezielte Settingvariation, die Gruppe als zentrales therapeutisches Arbeitsfeld, Deliktorientierung und Ressourcenorientierung hervorgehoben. Die Erhöhung der Steuerungsfähigkeit und die Verringerung der Deliktmotivation des Täters bilden die wesentlichen Behandlungsziele. Überlegungen zur Integration des obligatorischen deliktorientierten und des komplementären persönlichkeitsmodifizierenden Anteils der Therapie werden skizziert. Anschliessend werden fünf Foki der Behandlungskonzeption näher erläutert: (1) Abklärung/Diagnostik, (2) Gruppenkohäsion/Beziehungsgestaltung, (3) Deliktorientierung (Deliktanalyse und Deliktprävention), (4) kontrollierte Erprobung, (5) Nachbetreuung/Risikoeinschätzung. Im Ausblick wird auf die von verschiedenen Fachleuten übereinstimmend festgestellten risikosenkenden Effekte des AIP hingewiesen, seine geplante Weiterentwicklung wird skizziert, und das schwierige gesellschaftspolitische und mediale Umfeld von Ansätzen wie dem AIP wird thematisiert.  

  • 2005
    • Benz C, Blawatt E, Endrass J, Urbaniok F (2005): Grundlagen zum Empathietraining in der forensischen Psychotherapie. Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Werkstattschriften. 12(1):7-28
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      Die Steigerung der Opferempathie scheint trotz der Probleme, die mit theoretischen Konzeptionen und dem Nachweis eines deutlichen Einflusses auf die Rückfallrate verbunden sind, eine zentrale Komponente der Sexualstraftäterbehandlung zu bleiben. Nachdem zunehmend opfer- und situationsspezifische Empathiedefizite in den Mittelpunkt rückten, vermutet man in letzter Zeit die temporäre Suppression der empathischen Fähigkeit als Ursache dieser Defizite. Unsere theoretischen Überlegungen betonen entwicklungspsychologische Aspekte und zeigen auf, dass affektive und kognitive arousal modes (Hoffman 1984) als zentrale Vorgänge im empathischen Prozess über diverse Suppressionsmechanismen blockiert werden und zu situationalen Empathiedefiziten führen. Wir übertrugen ferner das „Organizational Model“ für Empathie (Davis 1994) auf Sexualstraftäter und integrierten die Suppressionsmechanismen. Das resultierende Empathiemodell (EPM) für Sexualstraftäter liefert eine wertvolle Grundlage für Assessment und Behandlungsplanung.  

  • 2003
    • Urbaniok F (2003): Der deliktorientierte Therapieansatz in der Behandlung von Straftätern - Konzeption, Methodik und strukturelle Rahmenbedingungen im Zürcher PPD-Modell. Psychotherapie Forum. 11(4):202-213
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      Die Therapie von Straftätern folgt im angelsächsischen Raum lerntheoretischen Konzepten. Durch eine zu starre und einseitige Anwendung bleibt therapeutisches Potenzial oft ungenutzt. In Europa haben tiefenpsychologische Ansätze lange Zeit zu einer Vernachlässigung deliktorientierter Vorgehensweisen geführt. In Zürich ist mit dem PPD-Modell (Psychiatrisch-Psychologischer Dienst, Justizvollzug Kanton Zürich) ein wegweisendes forensisches Modell entstanden, das professionelle Risikoeinschätzungen vornimmt und ein breites deliktpräventives Therapieangebot für Straftäter bereitstellt. Als Fachzentrum ist der PPD Teil der Justiz und innerhalb der Justizorganisation mit Verantwortung und Entscheidungskompetenz ausgestattet, sodass damit tragfähige strukturelle Rahmenbedingungen für eine innovative forensische Psychiatrie bestehen. Die Behandlungsphilosophie des PPD folgt dem Grundsatz: Spezielle, delikt-orientierte Interventionen als Pflichtprogramm und Behandlung der spezifischen Problemstellungen der Grundpersönlichkeit als komplementärer Anteil der Therapie. Der Artikel stellt den deliktorientierten Behandlungsansatz vor, so wie er im Rahmen des Zürcher Modells praktiziert wird. Als generelle paradigmatische Prinzipien werden u.a. eine klare Zielorientierung auf die Verminderung von Rückfallrisiken, maximale Transparenz, Offenheit, Respekt, die Förderung von Selbständigkeit, Eigenverantwortung, Interdisziplinarität und eine konsequent pragmatische Ausrichtung vertreten. Die spezifisch deliktorientierten Techniken zielen in ihrer theoretischen Ausrichtung vor allem auf zwei Bereiche: erstens auf die Erhöhung der Steuerungsfähigkeit und zweitens auf die Verminderung der Deliktmotivation. Zur Veranschaulichung der praktischen Anwendung werden die Therapieelemente "Deliktrekonstruktion" und "Deliktteilarbeit" skizziert. Der Autor widerspricht dezidiert der in Europa zum Teil verbreiteten These, dass die Behandlung von Straftätern keine psychotherapeutische Spezialdisziplin sei. Sowohl Therapien als auch Risikokalkulationen gewinnen erheblich an Effektivität, wenn ihnen spezialisierte und differenzierte Konzepte zugrunde gelegt werden.  

  • 2000
    • Urbaniok F (2000): Teil 2: Das Zürcher PPD-Modell - Ein modernes Konzept der Zusammenarbeit von Justiz und Psychiatrie. Kriminalistik. 54:629-632
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      Der Psychiatrisch-Psychologische Dienst (PPD) des Justizvollzugs im Kanton Zürich ist ein forensisches Fachzentrum, das in pragmatischer Weise vielfältige Dienstleistungen im Rahmen der Justiz darstellt. Eine solche interdisziplinäre Einbettung der Psychiatrie in die Justiz ermöglicht die Umsetzung praktischer, lösungsorientierter Konzepte in neuer Qualität. Neben der psychiatrischen Grundversorgung gehören deliktpräventive Therapien und flächendeckende Risikobeurteilungen zu den Hauptaufgaben des PPD. Mit der Optimierung dieser Anwendungsbereiche psychiatrischer Kompetenz im Rahmen der Justiz ist ein hohes, erfolgversprechendes Potenzial verbunden, das vielerorts nur unzureichend genutzt wird. Verantwortungsübernahme über die Zeit der Inhaftierung eines Täters hinaus, Differenzierung und interdisziplinäre Zusammenarbeit sind die Leitideen für einen zukunftsweisenden Strafvollzug. Eine moderne Justizpsychiatrie vermag hier wertvolle Beiträge zu leisten.

    • Urbaniok F (2000): Teil 1: Das Zürcher PPD-Modell - Ein modernes Konzept der Zusammenarbeit von Justiz und Psychiatrie. Kriminalistik. 54:562-566
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      Der Psychiatrisch-Psychologische Dienst (PPD) des Justizvollzugs im Kanton Zürich ist ein forensisches Fachzentrum, das in pragmatischer Weise vielfältige Dienstleistungen im Rahmen der Justiz darstellt. Eine solche interdisziplinäre Einbettung der Psychiatrie in die Justiz ermöglicht die Umsetzung praktischer, lösungsorientierter Konzepte in neuer Qualität. Neben der psychiatrischen Grundversorgung gehören deliktpräventive Therapien und flächendeckende Risikobeurteilungen zu den Hauptaufgaben des PPD. Mit der Optimierung dieser Anwendungsbereiche psychiatrischer Kompetenz im Rahmen der Justiz ist ein hohes, erfolgversprechendes Potenzial verbunden, das vielerorts nur unzureichend genutzt wird. Verantwortungsübernahme über die Zeit der Inhaftierung eines Täters hinaus, Differenzierung und interdisziplinäre Zusammenarbeit sind die Leitideen für einen zukunftsweisenden Strafvollzug. Eine moderne Justizpsychiatrie vermag hier wertvolle Beiträge zu leisten.