In Fällen von angedrohter Gewalt oder Stalking kann rasches Eingreifen erforderlich sein. Wenn unklar ist, ob ein Verhalten einen bedrohlichen Charakter hat und eine weiterführende Abklärung notwendig ist, können im Rahmen eines kurzen Triagierungsgespräch die weiteren Schritte besprochen werden. Die Erfahrung zeigt, dass in der überwiegenden Mehrzahl der besorgniserregenden Vorkommnisse, eine umfassende Abklärung nicht notwendig ist.

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