SORAG

Autorisierte deutsche Übersetzung

Rossegger, A., Gerth, J., Urbaniok, F., Laubacher, A. und Endrass, J., 2010
In: Fortschritte der Neurologie-Psychiatrie. 78, pp. 658-667, doi: 10.1055/s-0029-1245688

Die Übersetzung vom Englischen ins Deutsche erfolgte durch oben genannte Autoren. Die deutsche Übersetzung wurde von einem Native Speaker ins Englische rückübersetzt, der blind für die englische Originalversion war. Die deutsche Übersetzung und die englische Rückübersetzung wurden den Autoren des SORAG sowie dem Verlag, in dem das Buch erschienen ist, zur Prüfung vorgelegt und von diesen freigegeben.

Assessment

Fehlende Information

Die Beurteilung bezieht sich auf Name / Aliasname / Fallnummer:

Nachdem die Auswertung abgeschlossen ist, wird dieser Name / Aliasname / Fallnummer unwiderruflich gelöscht.

1
Bis zum 16. Lebensjahr mit beiden biologischen Elternteilen gelebt (ausser bei Tod eines Elternteils)

Das Item wird mit nein gewertet, wenn der Täter nicht durchgehend bis zum vollendeten 16. Lebensjahr mit beiden biologischen Eltern gelebt hat, ausser ein oder beide Elternteil(e) starben. Tod der Eltern ist als ja zu werten.

2
Mangelhafte Anpassung in der Grundschule

(bis und mit 8. Klasse)

3
Alkoholprobleme in der Vorgeschichte

Für Folgendes ist je ein Punkt zu vergeben: Alkoholmissbrauch eines biologischen Elternteils, Alkoholprobleme als Teenager, Alkoholprobleme als Erwachsener, Alkohol in einem früheren Delikt involviert, Alkohol im Indexdelikt involviert.

4
Zivilstand

(zum Zeitpunkt des Indexdelikts)

5
Punktwert der kriminellen Vorgeschichte für Verurteilungen und Anklagen wegen nicht gewalttätiger Delikte vor dem Anlassdelikt

(Aus dem Cormier-Lang System vgl. Tabelle)

Wert 0[-2]
Wert 1 oder 2[0]
Wert ≥ 3[3]
Delikt (Punktwert) / Anzahl
Raub (Bank, Laden) (7)  
Raub (Taschendiebstahl) (3)  
Brandstiftung und Brandlegung (Kirche, Haus, Scheune) (5)  
Brandstiftung und Brandlegung (Mülleimer) (1)  
Drohung mit Waffe, gefährlicher Gebrauch oder Zielen mit einer Schusswaffe (3)  
Drohung (Drohungen aussprechen) (2)  
Schwerer Diebstahl gemäss Wert des Diebesguts über $5000.00* (inkl. Autodiebstahl und Besitz von Diebesgut) (5)  
Schwere Sachbeschädigung öffentlichen oder privaten Eigentums über $5000.00* (5)  
Einbruchdiebstahl (2)  
Leichter Diebstahl gemäss Wert des Diebesguts unter $5000.00* (inkl. Besitz von Diebesgut) (1)  
Leichte Sachbeschädigung öffentlichen oder privaten Eigentums unter $5000.00* (1)  
Einbruch (inkl. Einbruch in der Absicht, ein Delikt zu begehen) (1)  
Betrug (Erpressung, Veruntreuung) (5)  
Betrug (Scheckfälschung, gefälschte Identität) (1)  
Besitz einer verbotenen oder eingeschränkt erlaubten Waffe (1)  
Vermittlung einer Person zur oder Leben vom Erlös der Prostitution (1)  
Betäubungsmittelhandel (1)  
Gefährliches Fahren, beeinträchtigtes Fahren (Fahren in intoxikiertem Zustand) (1)  
Behinderung eines Beamten (inkl. Widerstand bei Verhaftung) (1)  
Unruhestiftung (1)  
Tragen einer Maskierung in der Absicht, ein Delikt zu begehen (1)  
Exhibitionismus (2)  

* 2003 lag die Grenze bei $5000.00 (1 Euro=1.43 USD, 1 Euro=1.42 CAD, Stand Okt. 2007)

Alle Anklagen und Verurteilungen für nicht-gewalttätige Delikte werden addiert, einschliesslich Vorstrafen gemäss Jugendstrafgesetz. Wenn eine Anklage und eine Verurteilung für das gleiche Delikt vorliegen, werden nicht beide gezählt. Wenn es Diskrepanzen zwischen Anklage und Verurteilung gibt und genügend Informationen verfügbar sind, wird der schwerere Straftatbestand berücksichtigt wobei dies in den meisten Fällen die Anklage sein wird.

Da die Straftatbestände auf dem Criminal Code of Canada beruhen, wird eine gewisse Beurteilungsfähigkeit vorausgesetzt, um die Delikte in anderen Gerichtsständen einschätzen zu können.

6
Punktwert der kriminellen Vorgeschichte für Verurteilungen und Anklagen wegen gewalttätiger Delikte vor dem Anlassdelikt

(Aus dem Cormier-Lang System vgl. Tabelle)

Wert 0[-1]
Wert 2[0]
Wert ≥ 3[6]
Delikt (Punktwert) / Anzahl
Tötung (Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung) (28)  
Versuchte Tötung, Verursachung einer vorsätzlichen Körperverletzung (7)  
Entführung, Kindesentziehung und Freiheitsberaubung (6)  
Schwere Körperverletzung, würgen, Verabreichung einer schädlichen Substanz (6)  
Körperverletzung (5)  
Tätlichkeit mit Waffe (3)  
Tätlichkeit, Angriff auf einen Polizei- oder Vollzugsbeamten (2)  
Schwerer sexueller Angriff, sexueller Angriff mit Körperverletzung (15)  
Sexueller Angriff unter Verwendung einer Waffe (12)  
Sexueller Angriff (vaginale oder anale Penetration, Opfer gezwungen, Täter zu fellieren) (10)  
Sexueller Angriff (versuchte Vergewaltigung, sexuelle Nötigung) (6)  
Sexuelle Handlungen (Täter felliert das Opfer oder führt Cunnilingus beim Opfer durch) (6)  
Sexueller Angriff (sexuelle Handlungen mit Kindern, inkl. Versuch) (2)  
Bewaffneter Raubüberfall (Bank, Geschäft) (8)  
Raubüberfall mit Gewaltanwendung (5)  
Bewaffneter Raubüberfall (keine Bank oder Geschäft) (4)  
7
Anzahl von Verurteilungen für frühere Sexualstraftaten

(bezieht sich auf Verurteilungen für Sexualstraftaten, die vor dem Index-Delikt erfolgten) Zu zählen sind jegliche Delikte, von denen bekannt ist, dass sie sexuell sind, einschliesslich z.B unsittliche Entblössung.

8
Vorgeschichte von Sexualstraftaten ausschliesslich zum Nachteil von Mädchen unter 14 Jahren

(inklusive Index-Delikt; falls der Straftäter weniger als 5 Jahre älter als das Opfer war, ist immer +4 zu werten)

9
Versagen bei früherer bedingter Entlassung

(einschliesslich Verstössen nach bedingter Entlassung; Widerruf einer bedingten Entlassung; Verstössen gegen Auflagen und Weisungen während einer laufenden Untersuchung, sowie neuen Anklagen, inklusive des Indexdeliktes während der Bewährungszeit).

10
Alter zum Zeitpunkt des Index-Delikts

(aktuellster Geburtstag)

11
Erfüllt die DSM-III-Kriterien für irgendeine Persönlichkeitsstörung

12
Erfüllt die DSM-III-Kriterien für Schizophrenie

13
Phallometrische Testergebnisse
Wert 0-2[-1]
Wert 3[0]
Wert 4-5[1]
1

Hat Delikt gegenüber einem oder mehreren männlichen Opfer(n) unter 14 Jahren begangen.

2

Hat Delikt gegenüber mehr als einem Opfer unter 14 Jahren begangen.

3

Hat Delikt gegenüber einem oder mehreren Opfern im Alter von 11 Jahren oder jünger begangen.

4

Hat Delikt gegenüber einem oder mehreren nicht-verwandten Kind(ern) unter 14 Jahren begangen.

14
Anzahl Punkte auf der Psychopathy Checklist-Revised

(PCL-R; Hare, 1991)

0-1[-3]
2-3[0]
4[2]
≥ 5[3]
1

Elementary school maladjustment (at least a minor discipline or attendance problem).

2

Teenage alcohol problem.

3

Childhood aggression problem (at least occasional minor physical assaults before age 15)

4

Childhood behavior problem before age 15. Three or more of the DSM-III antisocial personality disorder criteria from List B (American Psychiatric Association, 1980, p. 320).

5

Ever suspended or expelled from school.

6

Arrested under the age of 16.

7

Parental alcoholism.

8

Lived with both biological parents to age 16 (except for death of parenting).