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ODARA

Autorisierte deutsche Übersetzung

Gerth, J., Rossegger, A., Urbaniok, F., Endrass, J. (2014): Das Ontario Domestic Assault Risk Assessment (ODARA) – Validität und autorisierte deutsche Übersetzung eines Screening-Instruments für Risikobeurteilungen bei Intimpartnergewalt. Publiziert in: Fortschritte der Neurologie-Psychiatrie. 82(11), 616-26.

Die Übersetzung vom Englischen ins Deutsche erfolgte durch oben genannte Autoren. Die deutsche Übersetzung wurde von einem Native Speaker ins Englische rückübersetzt, der blind für die englische Originalversion war. Die deutsche Übersetzung und die englische Rückübersetzung wurden den Autoren des ODARA sowie dem Verlag, in dem das Buch erschienen ist, zur Prüfung vorgelegt und von diesen freigegeben.

Assessment

  • Definition des Indexdelikts

    Der Index-Übergriff sollte für jedes Assessment der zeitnahste polizeilich bekannte Vorfall sein, bei dem der Mann gewalttätig gegenüber einer Lebenspartnerin wurde. Der Index-Übergriff erfordert physischen Kontakt mit dem Opfer, oder eine glaubhafte Todesdrohung mit einer Waffe in der Hand in ihrer Anwesenheit. Eine Lebenspartnerin ist definiert als eine Frau, mit der der Täter verheiratet ist oder war, in einer Lebensgemeinschaft lebt oder lebte oder für irgendeine Zeitperiode zusammenlebt oder zusammenlebte.

    Das ODARA kann ebenso bei einem Fall angewendet werden, bei dem ein Übergriff gegen eine Frau vorliegt, mit der der Mann zwar keine Lebenspartnerschaft führte, aber in einer intimen Beziehung ist oder war.

    Damit ein Vorfall häuslicher Gewalt als Index-Übergriff gelten kann, ist es nicht notwendig, dass deswegen Anklage erhoben wurde. Falls beim zeitnahsten Vorfall nicht eindeutig Gewalt gegen eine Partnerin involviert ist, kann ein früherer Vorfall, der die Einschlusskriterien erfüllt, als Index-Übergriff verwendet werden.

    Beurteilende sollten jeden Ereignisbericht der Polizei als einen separaten Vorfall zählen. Bei einem Cluster von Übergriffen, die der Polizei zum selben Zeitpunkt berichtet werden, ist der zeitnahste infrage kommende Übergriff, der mindestens 24 Stunden nach einem früheren Übergriff stattfand, der Index-Übergriff. Mehrere infrage kommende Übergriffe innerhalb von 24 Stunden zählen als ein Index-Übergriff. Diese Cluster-Regel gilt auch, um frühere Vorfälle häuslicher und nicht-häuslicher Gewalt zu identifizieren.

  • Definition von Rückfälligkeit

    Vorfälle, die sich zeitlich nach dem Index-Übergriff ereigneten und bei denen eine Gewalthandlung stattfand, erfüllen die Definition von Rückfälligkeit mit häuslicher Gewalt. Jede der folgenden Handlungen wird in der Definition von Gewalt eingeschlossen: hielt sie fest, warf etwas nach ihr, das für sie schmerzhaft sein könnte, verdrehte ihren Arm oder zog an ihren Haaren, stiess oder schubste sie, packte sie (schliesst ein, an ihr zu zerren und sie hinter sich herzuziehen), ohrfeigte sie (schliesst ein, sie zu schlagen), fügte ihr andere geringfügige Gewalt zu (z.B. schüttelte sie), schlug sie mit der Faust oder etwas, das für sie schmerzhaft sein könnte, würgte sie (schliesst ein, sie am Nacken oder Hals zu packen, sie in den Schwitzkasten zu nehmen), schlug sie heftig gegen eine Wand, „schlug sie zusammen“, verbrannte oder verbrühte sie absichtlich, trat sie, verwendete ein Messer oder eine Schusswaffe gegen sie (d.h. tatsächlicher oder versuchter Kontakt mit dem Körper des Opfers, schliesst ein, eine Schusswaffe zu entladen, während mit dieser auf das Opfer gezeigt wird oder die Androhung physischer Schädigung mit einer Waffe in der Hand), und fügte ihr andere schwere Gewalt zu (z.B. hob sie auf und stiess sie weg, versetzte ihr einen Kopfstoss, stiess sie die Treppen hinunter, biss sie).

    Zusätzlich gilt jede Form von Druck als Gewalt, mit der das Opfer gegen ihren Willen zu einem sexuellen Kontakt gezwungen wurde. Dieselben Kriterien für Gewalt gelten für die Kodierung von Vorfällen früherer häuslicher oder nicht-häuslicher Gewalt.

  • Einholen notwendiger informationen

    Manchmal sind lediglich wenige Informationen über den aktuellsten Vorfall vorhanden, und Beurteilende sollten weitere Informationen einholen, bevor der Index-Übergriff bestimmt wird.

    Polizeiliche Register oder Vorstrafenregister über den Täter sind essentielle Informationsquellen und die Anwendung des ODARA sollte zurückgestellt werden, bis entsprechende Informationen vorliegen. Es ist ebenso empfehlenswert, das Opfer zu befragen oder Dokumentationen aus einer Opferbefragung einzuholen, insbesondere über ihre Kinder.

    Das Fehlen von Informationen ist üblicherweise kein Grund, einen anderen Vorfall als den Index-Übergriff zu wählen, sondern Anlass zu prüfen, ob weitere Unterlagen über den Fall eingeholt werden können.

  • Itemwertung

    Einige ODARA-Items werden in Bezug auf Merkmale des Index-Übergriffs gewertet. Andere werden aufgrund von Ereignissen gewertet, die vor dem Index-Übergriff stattfanden.

    Informationen, die sich auf Ereignisse beziehen, die zu einem separaten Anlass nach dem Index-Übergriff stattfanden, werden bei einer ODARA-Wertung nie berücksichtigt. Jedes ODARA-Item wird mit 0 oder 1 bewertet und der Gesamtwert entspricht der Summe aller Itemwerte. Demnach können im ODARA Werte zwischen 0 und 13 erreicht werden.

  • Fehlende Information

    Items können als „unklar“ oder „missing“ bewertet werden, wenn anhand der vorliegenden Informationen nicht eindeutig beurteilt werden kann, ob das Merkmal vorliegt oder nicht.

Die Beurteilung bezieht sich auf Name / Aliasname / Fallnummer:

Nachdem die Auswertung abgeschlossen ist, wird dieser Name / Aliasname / Fallnummer unwiderruflich gelöscht.

1
Früherer häuslicher Vorfall

Ein häuslicher Vorfall ist definiert als ein Vorfall, bei dem der zu beurteilende Mann seine aktuelle oder frühere Lebenspartnerin und/oder deren Kinder tätlich angegriffen hat und der Übergriff in einem Polizeibericht oder im Vorstrafenregister verzeichnet ist.

  • Bewertungskriterien

    Alle der folgenden Kriterien müssen vorliegen:

    • Eine Gewalthandlung (wie oben definiert), die vom zu beurteilenden Mann verübt wurde
    • und ein Vorfall, der zu einem separaten Anlass vor dem Index-Übergriff stattfand
    • und Beteiligung der Polizei oder ein anschliessender Bericht an die Polizei.

    Falls eines dieser Kriterien fehlt, bewerten Sie das Item mit „0“, auch wenn jedes andere Kriterium vorliegt. Alle Kriterien müssen erfüllt sein.

    Mindestens ein Kriterium der folgenden muss vorliegen:

    • Ein Opfer, das eine aktuelle oder frühere Lebensgefährtin des zu beurteilenden Mannes ist
    • und/oder ein Opfer, das das Kind der aktuellen oder einer früheren Lebensgefährtin des Mannes ist.

    Eines dieser Kriterien muss vorliegen, um das Item mit „1“ zu werten. Es müssen nicht beide vorliegen. Falls keines dieser Kriterien erfüllt ist, bewerten Sie das Item mit „0“.

    Ein früherer Übergriff, der vom Opfer erst zum Zeitpunkt des Index-Übergriffs berichtet wird, kann als früherer häuslicher Vorfall gewertet werden, wenn

    • er sich mindestens 24 Stunden vor dem Index-Überfall ereignete und
    • er im Polizeibericht als eigenständiger Vorfall zu einem spezifischen Datum dokumentiert wird.

    Beziehen Sie nicht ein:

    • Den Index-Übergriff;
    • Vorfälle, die nur Haustiere oder Eigentum involvieren
    • oder Vorfälle, die nur Fremde, Bekannte, Freunde, Eltern, Geschwister, andere Familienmitglieder oder Polizeibeamte involvieren.

Antwort

2
Früherer nicht-häuslicher Vorfall

Ein nicht-häuslicher Vorfall ist definiert als ein Vorfall, bei dem der zu beurteilende Mann irgendeine andere Person als seine aktuelle oder frühere Lebenspartnerin oder deren Kinder tätlich angriff und der Übergriff in einem Polizeibericht oder im Vorstrafenregister verzeichnet ist.

  • Bewertungskriterien

    Alle der folgenden Kriterien müssen vorliegen:

    • Eine Gewalthandlung (wie oben definiert), die von dem zu beurteilenden Mann verübt wurde
    • und ein Vorfall, der sich zu einem separaten Anlass vor dem Index-Übergriff ereignete
    • und Beteiligung der Polizei oder ein anschliessender Bericht an die Polizei
    • und ein Opfer, das irgendeine andere Person als die aktuelle oder frühere Lebenspartnerin des zu beurteilenden Mannes oder deren Kinder ist.

    Falls eines dieser Kriterien fehlt, bewerten Sie das Item mit „0“, auch wenn jedes andere Kriterium vorliegt. Alle Kriterien müssen erfüllt sein.

    Beziehen Sie nicht ein:

    • Den Index-Übergriff;
    • Vorfälle, die nur Haustiere oder Eigentum involvieren;
    • oder Vorfälle, die nur eine aktuelle oder frühere Lebenspartnerin des zu beurteilenden Mannes oder ihre Kinder involvieren.

Antwort

3
Frühere Freiheitsstrafe von 30 Tagen oder mehr

Eine Freiheitsstrafe beinhaltet nur die rechtskräftige Entscheidung, die das Gericht für eine Straftat gefällt hat. Es ist nicht notwendig, dass der Mann die gesamte Strafe verbüsst hat, um das Item mit „1“ zu bewerten.

  • Bewertungskriterien

    Alle der folgenden Kriterien müssen vorliegen:

    • Eine Strafe, die vor dem Index-Übergriff gefällt wurde
    • und eine Strafe, die zu einer Inhaftierung führte
    • und eine Strafe von 30 Tagen oder mehr
    • und ein tatsächlicher Eintritt in eine Jugendanstalt, ein Gefängnis, oder eine Bundes- oder Landesjustizvollzugsanstalt.

    Falls eines dieser Kriterien fehlt, bewerten Sie das Item mit „0“, auch wenn jedes andere Kriterium vorliegt. Alle Kriterien müssen erfüllt sein.

    Die Strafe muss nicht wegen eines häuslichen Vorfalls verbüsst worden sein; Strafen für einen nicht-häuslichen Vorfall oder jede andere strafrechtliche Verurteilung sollten einbezogen werden; Strafen, die für irgendeinen Zeitraum durchgehend oder mit Unterbrechungen verbüsst wurden sollten genauso einbezogen werden wie Strafen, die nicht vollständig (aber zumindest zum Teil) in Haft verbüsst wurden, solange die Gesamtanzahl der Tage, die vom Gericht festgesetzt wurde, mindestens 30 betrug.

    Beziehen Sie nicht ein:

    • Die für den Index-Übergriff verhängte Strafe;
    • die in Polizeigewahrsam verbrachte Zeit;
    • die in Untersuchungshaft verbrachte Zeit ausser das Urteil bezieht diese Zeit als Teil der Haftstrafe mit ein (was in manchen Rechtssystemen eine gesetzliche Vorgabe sein kann)

Antwort

4
Versagen bei früherer bedingter Entlassung

Bedingte Entlassung beinhaltet Entlassung als Verwaltungsvorgang, Entlassung gegen Kaution, Aufschub des Vollzugs, bedingte Entlassung mit Bewährungshilfe, Bewährungsstrafe, Entlassung aus der Untersuchungshaft vor der Hauptverhandlung, Strafaussetzung oder irgendeinen anderen Anlass, bei dem der Mann frei in der Gesellschaft unter Supervision oder anderen vom Strafgericht angeordneten Auflagen war; es beinhaltet ausserdem Kontaktverbote, Schutzmassnahmen oder einstweilige Verfügungen, die von einem Straf- oder Zivilgericht verhängt wurden.

Einige Beispiele für das Versagen bei bedingter Entlassung sind: Begehen einer neuen Straftat, Nichterscheinen vor Gericht, Nichtwahrnehmen eines Termins bei einem Bewährungshelfer, Trinken von Alkohol trotz Verbot, Besitz von Waffen trotz Verbot, Erscheinen am Haus oder Arbeitsplatz einer Person trotz Verbot, Kontaktieren einer Person trotz Verbot.

  • Bewertungskriterien

    Mindestens ein Kriterium der folgenden muss vorliegen:

    • Irgendein aktenkundiger Verstoss gegen eine bedingte Entlassung, unabhängig davon, ob er dafür verhaftet oder angeklagt wurde oder nicht
    • und/oder ein Verstoss, der sich zum Zeitpunkt des Index-Übergriffs oder zu einem separaten Anlass vor dem Index-Übergriff ereignet hat.
    • und/oder eine Anklage für eine Straftat, die während einer vom Strafgericht angeordneten bedingten Entlassung begangen wurde.

    Eines dieser Kriterien muss vorliegen, um das Item mit „1“ zu werten. Es müssen nicht beide vorliegen. Falls keines dieser Kriterien erfüllt ist, bewerten Sie das Item mit „0“.

    Beziehen Sie nicht ein:

    • Bedingte Entlassungen, die er befolgte;
    • oder Versagen bei bedingter Entlassung, welche sich bei einem separaten Anlass nach dem Index-Übergriff ereignete.

Antwort

5
Drohung beim Index-Übergriff zu verletzen oder zu töten

Um dieses Item zu werten, muss sich eine Drohung eindeutig auf die physische Verletzung einer Person beziehen. Normalerweise liegt ein Anhaltspunkt in Form einer spezifischen verbalen Drohung, eine Person physisch zu schädigen, vor. Im Vorstrafenregister wäre ein Hinweis auf eine Drohung, die die Kriterien dieses Items erfüllt, in Form einer Anklage für Drohen, Androhung von körperlicher Verletzung oder Tod, Aussprechen einer Drohung oder Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten zu finden. Hinweise auf eine physische Geste, die im Allgemeinen als Drohung, eine Person physisch zu schädigen, wahrgenommen wird, kann ebenso zur Wertung dieses Items verwendet werden.

  • Bewertungskriterien

    Alle der folgenden Kriterien müssen vorliegen:

    • Eine Drohung, irgendeine Person physisch zu schädigen
    • und eine Drohung während des Index-Übergriffs unabhängig davon, ob sie ausgeführt wurde oder nicht

    Beide dieser Kriterien müssen erfüllt sein.

    Mindestens ein Kriterium der folgenden muss vorliegen:

    • Eine Drohung, die gegenüber irgendeiner Person, einschliesslich Polizeibeamten, ausgesprochen wurde
    • und/oder eine Anklage für Drohen, ausgesprochene Drohungen oder Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

    Eines dieser Kriterien muss vorliegen, um das Item mit „1“ zu werten. Es müssen nicht beide vorliegen. Falls keines dieser Kriterien erfüllt ist, bewerten Sie das Item mit „0“.

    Beziehen Sie nicht ein:

    • Androhungen von emotionaler Schädigung, finanzieller Schädigung, rechtlichen Schritten oder eines Sorgerechtsstreits;
    • Drohungen gegen Haustiere oder Eigentum;
    • Drohungen, sich selbst zu verletzen oder zu töten;
    • oder Drohungen, die zu einem separaten Anlass als dem Index-Übergriff ausgesprochen wurden;

    Verdeckte Handlungen oder Unterlassungshandlungen, die im Allgemeinen nicht als Drohung wahrgenommen werden, können nicht verwendet werden um das Item zu werten, auch wenn das Opfer den Eindruck hat, dass eine Schädigung droht. Dasselbe gilt für weiteres Verhalten, hinter dem die Absicht steht eine Person zu verängstigen, ohne dass eine offenkundige Drohung vorliegt. Ein Übergriff mit einer Waffe ist kein ausreichender Hinweis für das Vorliegen des Items. Stalking ist kein ausreichender Hinweis für das Vorliegen des Items.

Antwort

6
Einsperren der Partnerin beim Index-Übergriff

Einsperren ist definiert als jede Handlung, die darauf abzielt, physisch zu verhindern, dass das Opfer den Ort des Vorfalls verlässt. In den meisten Fällen würde Einsperren auf Grundlage von Hinweisen gewertet werden, wonach der Täter das Opfer in einem Raum gefangen hielt und den Ausgang versperrte. Im Vorstrafenregister wäre ein Hinweis zur Wertung des Items in Form einer Anklage wegen Freiheitsberaubung oder Geiselnahme im Anlassdelikt zu finden, vorausgesetzt, das Opfer ist die Lebenspartnerin.

In manchen Fällen können auch andere Handlungen des Täters, die dem Opfer die Möglichkeit nehmen, den Ort des Vorfalls zu verlassen, zur Wertung des Items verwendet werden. Diese weniger üblichen Beispiele des Einsperrens beinhalten Festhalten des Opfers, als sie versuchte zu fliehen; absichtliches Stehen zwischen dem Opfer und dem Fluchtweg, als sie versuchte zu fliehen; Ausziehen oder Zerstören der Kleider des Opfers, als sie versuchte nach draussen zu fliehen; und gewaltsame Wegnahme von Fahrzeugschlüsseln oder Beschädigen eines Fahrzeugs, während sie versucht darin zu fliehen.

  • Bewertungskriterien

    Alle der folgenden Kriterien müssen vorliegen:

    • Einsperren der Partnerin, die das Opfer des Index-Übergriffs ist
    • und eine Handlung, mit der der zu beurteilende Mann physisch das Opfer daran hinderte oder versuchte es zu hindern, den Ort zu verlassen
    • und Einsperren während des Index-Übergriffs unabhängig davon, ob das Opfer den Ort letztlich verliess.

    Falls eines dieser Kriterien fehlt, bewerten Sie das Item mit „0“, auch wenn jedes andere Kriterium vorliegt. Alle Kriterien müssen erfüllt sein.

    Beziehen Sie nicht ein:

    • Drohungen des Täters, das Opfer zu verletzen, falls sie geht;
    • Herausreissen des Telefons oder Durchschneiden der Telefonleitungen;
    • oder Einsperren bei einem vom Index-Übergriff separaten Anlass;

    Hält der Täter das Opfer während eines Übergriffs fest, reicht dies für die Wertung des Items nicht aus.

Antwort

7
Besorgnis des Opfers

Dieses Item erfasst die Vorhersage des Opfers bezüglich künftiger tätlicher Angriffe gegen sie selbst oder ihre Kinder. Jede Aussage des Opfers, die auf Bedenken, Angst, Besorgnis oder Gewissheit bezüglich eines möglichen zukünftigen Vorfalls häuslicher Gewalt hinweist, wird als Beispiel für die Besorgnis des Opfers betrachtet.

  • Bewertungskriterien

    Alle der folgenden Kriterien müssen vorliegen:

    • Eine Aussage der Partnerin, die das Opfer des Index-Übergriffs ist
    • und eine Aussage in den ersten Berichten des Opfers gegenüber der Polizei oder gegenüber Opferberatungsstellen, falls die Information nicht für die Polizei verfügbar war, auch wenn sie anschliessend keine Besorgnis mehr äusserte
    • und eine Aussage, die auf Bedenken, Angst, Besorgnis oder die Gewissheit bezüglich eines möglichen zukünftigen Vorfalls häuslicher Gewalt hinweist.

    Falls eines dieser Kriterien fehlt, bewerten Sie das Item mit „0“, auch wenn jedes andere Kriterium vorliegt. Alle Kriterien müssen erfüllt sein.

    Mindestens ein Kriterium der folgenden muss vorliegen:

    • Eine Aussage bezüglich möglicher zukünftiger Übergriffe gegen die Partnerin, die das Opfer des Index-Übergriffs ist
    • und/oder eine Aussage bezüglich möglicher zukünftiger Übergriffe gegen ihre Kinder.

    Eines dieser Kriterien muss vorliegen, um das Item mit „1“ zu werten. Es müssen nicht beide vorliegen. Falls keines dieser Kriterien erfüllt ist, bewerten Sie das Item mit „0“.

    Beziehen Sie nicht ein:

    • Die Angst des Opfers um ihre Sicherheit während des Index-Übergriffs;
    • Aussagen des Opfers, die bei einem separaten Anlass vor dem Index-Übergriff gemacht wurden;
    • oder Rückschlüsse auf das Vorliegen einer Besorgnis, aus vom Opfer ergriffenen Schutzmassnahmen

Antwort

8
Mehr als ein Kind

Addieren Sie die Anzahl der Kinder, die der Täter hat plus jede weiteren Kinder, die das Opfer hat. Die Gesamtanzahl von Kindern muss grösser als eins sein, um dieses Item mit einer „1“ zu werten.

  • Bewertungskriterien

    Beziehen Sie ein:

    • Leibliche oder adoptierte Kinder des zu beurteilenden Mannes;
    • leibliche oder adoptierte Kinder der Partnerin, die das Opfer des Index-Übergriffs ist;
    • minderjährige oder erwachsene Kinder und
    • Kinder, die beim Opfer leben oder anderswo leben.

    Beziehen Sie nicht ein:

    • Kinder, die zum Zeitpunkt des Index-Übergriffs ungeboren waren;
    • Kinder, die vor dem Index-Übergriff verstorben sind
    • Kinder eines früheren Partners, die weder leibliche noch adoptierte Kinder des zu begutachtenden Mannes oder Opfers sind.

Antwort

9
Leibliches Kind des Opfers von einem früheren Partner

Um dieses Item mit „1“ zu werten, muss das Opfer des Index-Übergriffs ein leibliches Kind haben, dessen Vater nicht der Täter ist. Nur ein Kind ist erforderlich, um dieses Item mit „1“ zu werten.

  • Bewertungskriterien

    Beziehen Sie ein:

    • Leibliche Kinder der Partnerin, die das Opfer des Index-Übergriffs ist,
    • minderjährige oder erwachsene Kinder, und
    • Kinder, die beim Opfer leben oder anderswo leben.

    Beziehen Sie nicht ein:

    • Kinder, die vom Opfer adoptiert wurden,
    • Kinder, die nicht die leiblichen Kinder des Opfers sind, oder
    • Kinder, die vor dem Index-Übergriff verstorben sind.

Antwort

10
Gewalt gegen andere

  • Bewertungskriterien

    Alle der folgenden Kriterien müssen vorliegen:

    • Eine Gewalthandlung (wie oben definiert), die von dem zu beurteilenden Mann verübt wurde
    • und ein Vorfall, der sich zu einem separaten Anlass vor dem Index-Übergriff ereignete
    • und ein Opfer, das irgendeine andere Person als die aktuelle oder frühere Lebenspartnerin des zu beurteilenden Mannes oder deren Kinder ist.

    Falls eines dieser Kriterien fehlt, bewerten Sie das Item mit „0“, auch wenn jedes andere Kriterium vorliegt. Alle Kriterien müssen erfüllt sein.

    Eine Beteiligung der Polizei ist nicht erforderlich und die Information, die zum Werten des Items verwendet wird, kann aus anderen Quellen als justiziellen Dokumenten stammen. Die zur Wertung des Items erforderlichen Kriterien sind eine Teilmenge der Kriterien des Items „Früherer nicht-häuslicher Vorfall“. Wird „Früherer nicht-häuslicher Vorfall“ mit „1“ gewertet, dann wird „Gewalt gegen andere“ automatisch mit „1“ bewertet.

    Beziehen Sie ein:

    • Eine Gewalthandlung gegenüber einer Partnerin, die nie mit dem zu beurteilenden Mann zusammengelebt hat.

    Unspezifische Informationen über eine Gewalthandlung, die einen spezifischen Vorfall nicht konkret benennen, reichen für die Wertung des Items nicht aus.

Antwort

11
Substanzmissbrauch

Um dieses Item mit „1“ zu werten, muss mehr als ein Element von Substanzmissbrauch vorliegen. Alkoholkonsum beim Index-Übergriff ist für sich genommen nicht ausreichend. Die Elemente sind in absteigender Reihenfolge von „am häufigsten“ zu „am seltensten“ aufgelistet, entsprechend der Forschung zur Entwicklung des ODARA.

  • Bewertungskriterien

    Mindestens zwei der folgenden Kriterien müssen vorliegen:

    • Er konsumierte Alkohol unmittelbar vor oder während des Index-Übergriffs,
    • er konsumierte Drogen unmittelbar vor oder während des Index-Übergriffs,
    • er missbrauchte Drogen und/oder Alkohol in den Tagen oder Wochen vor dem Index-Übergriff (z.B. Alkoholintoxikation, häufiger Alkoholkonsum, Konsum von illegalen Drogen, Missbrauch von Medikamenten),
    • er steigerte seinen Konsum/Missbrauch von Drogen und/oder Alkohol merklich in den Tagen oder Wochen vor dem Index-Übergriff (ohne zum normalen Konsumverhalten vor dem Index-Übergriff zurückzukehren),
    • in der Zeit vor dem Index-Übergriff ist er wütender und gewalttätiger gewesen, wenn er Drogen und/oder Alkohol konsumiert hatte,
    • er konsumierte Alkohol vor oder während einer Straftat, die zeitlich vor dem Index-Übergriff stattfand,
    • sein Alkoholkonsum vor dem Index-Übergriff aber seit dem Alter von 18 führte zu Problemen oder Beeinträchtigungen in seinem Leben,
    • sein Drogenkonsum vor dem Index-Übergriff aber seit dem Alter von 18 führte zu Problemen oder Beeinträchtigungen in seinem Leben.

    Beliebige zwei dieser Kriterien müssen vorliegen, um das Item mit „1“ werten zu können. Nicht alle Kriterien müssen vorliegen. Wenn nur eines dieser Kriterien vorliegt, dann wird das Item mit „0“ gewertet.

    Zum Zweck der Wertung dieses Items werden als Hinweise für ein Alkohol- oder Drogenproblem oder eine damit verbundene Beeinträchtigung im Leben des Täters Folgende verstanden: Gesetzesübertretungen, die in einer Anklage oder im Widerruf der bedingten Entlassung münden; Entzugssymptome oder Unfähigkeit, den Konsum zu reduzieren; finanzielle, beruflich, partnerschaftliche, rechtliche oder gesundheitliche Probleme oder andere Probleme, die dem Alkohol- oder Drogenkonsum zuzuschreiben sind. Für das Item werden ausschliesslich der Konsum von Alkohol, illegalen Drogen oder der missbräuchliche Konsum verschreibungspflichtiger Medikamente berücksichtigt.

    Schliessen Sie eine Medikamenteneinnahme aus, wenn diese wie ärztlich verschrieben erfolgt.

Antwort

12
Übergriff auf das Opfer während der Schwangerschaft

Informationen zum Werten des Items können aus anderen Quellen als justiziellen Dokumenten stammen und der Vorfall muss der Polizei nicht bekannt sein.

  • Bewertungskriterien

    Alle der folgenden Kriterien müssen vorliegen:

    • Eine Gewalthandlung (wie oben definiert), die von dem zu beurteilenden Mann verübt wurde
    • und ein Vorfall gegen die Partnerin, die das Opfer des Index-Übergriffs ist
    • und die Schwangerschaft des Opfers zum Zeitpunkt des Übergriffs.

    Falls eines dieser Kriterien fehlt, bewerten Sie das Item mit „0“, auch wenn jedes andere Kriterium vorliegt. Alle Kriterien müssen erfüllt sein. Der Index-Übergriff kann für die Wertung dieses Items verwendet werden.

    Beziehen Sie nicht ein:

    • Vorfälle, bei denen nur Haustiere oder Eigentum involviert sind;
    • Vorfälle, die sich ereigneten, als das Opfer nicht schwanger war.

Antwort

13
Barrieren der Opferunterstützung

Dieses Item erfasst die Lebensverhältnisse des Opfers zum Zeitpunkt des Index-Übergriffs und sollte auf Grundlage von Informationen gewertet werden, die so zeitnah wie möglich zum Anlassdelikt dokumentiert wurden. Die Kriterien sind in absteigender Reihenfolge von „am häufigsten“ zu „am seltensten“ aufgelistet, entsprechend der Forschung zur Entwicklung des ODARA.

  • Bewertungskriterien

    Mindestens ein Kriterium der folgenden muss vorliegen:

    • Das Opfer des Index-Übergriffs hat ein oder mehrere Kinder im Alter von 18 Jahren oder jünger, die bei ihr wohnen und für die sie sorgt
    • und/oder sie hat kein Telefon (d.h. kein Mobiltelefon und kein Festnetztelefon zu Hause)
    • und/oder sie verfügt über keine Transportmittel (d.h. kein Zugang zu einem Fahrzeug und keine öffentlichen Verkehrsmittel in der Umgebung ihres Wohnortes und kein Geld für ein Taxi)
    • und/oder sie ist geografisch isoliert (d.h. sie lebt in einer ländlichen Gegend mit niemandem, der in der Nähe wohnt)
    • und/oder sie konsumierte Alkohol oder Drogen kurz vor oder während des Index-Übergriffs oder hat in der Vergangenheit Alkohol- oder Drogen missbraucht (z.B. Alkoholintoxikation, häufiger Alkoholkonsum, Konsum von illegalen Drogen, Missbrauch von Medikamenten).

    Irgendeines dieser Kriterien muss vorliegen, um das Item mit „1“ zu werten. Nicht alle Kriterien müssen vorliegen. Wenn keines dieser Kriterien erfüllt ist, dann wird das Item mit „0“ gewertet.

Antwort